Anwaltskanzlei Dr. Gunther Haberl Fachwanwalt für Straf- und Verkehrsrecht

Ihre direkte Unterstützung im Strafrecht in Schwandorf und darüber hinaus

Strafrecht

Im Falle der Einleitung eines polizeilichen Ermittlungsverfahrens gegen Sie, was meist durch die Übersendung einer Vorladung erfolgt, ist es von großer Wichtigkeit, dass Sie sich möglichst umgehend bei mir melden, damit ich gemeinsam mit Ihnen eine Ihren Bedürfnissen angepasste Strategie entwickeln kann. Denn eigenes ungeschicktes Verhalten des Beschuldigten gegenüber den Ermittlungsbehörden ist häufig im weiteren Verfahren nur schwer durch den Verteidiger korrigierbar. Welche Art des Vorgehens sinnvoll ist, ist für einen Laien oft kaum zu beurteilen, sodass die Abstimmung mit dem Verteidiger essenziell ist, um den Erfolg im Verfahren durch dessen Einstellung sicherzustellen.

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 Steuerstrafrecht

Ich unterstütze Sie gerne bei einem gegen Sie gerichteten Ermittlungsverfahren auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts. Insoweit habe ich mir zusätzlich besondere Kenntnisse durch eine erfolgreiche Lehrgangsteilnahme am Kurs "Qualifizierter Berater für Steuerstrafrecht 2022" angeeignet.


Betäubungsmittelgesetz

Wenn Sie auf der Suche nach einem zuverlässigen und professionellen Partner sind, der Ihnen bei Ihren rechtlichen Belangen bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz jederzeit zur Seite steht, können Sie auf meine über zwanzigjährige Erfahrung in diesem Rechtsbereich bauen.


Ich unterstütze Sie auch gerne bei Fragen außerhalb des eigentlichen Mandats, zum Beispiel der Vorbereitung einer Therapie oder bei Belangen zum Wiedererwerb der Fahrerlaubnis.

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Untersuchungshaft

Für den Fall, dass gegen Sie Untersuchungshaft angeordnet wird, leite ich umgehend die notwendigen Schritte ein. Insbesondere kümmere ich mich auch um die für Ihre Angehörigen notwendigen Informationen. Aufgrund meiner Spezialisierung kann ich Haftmandate in allen Justizvollzugsanstalten des Freistaats Bayern annehmen.





Pflichtverteidigung

Wenn Sie ein Schreiben eines Gerichts erreicht, in dem Sie aufgefordert werden, einen Anwalt zu benennen, der Ihre Pflichtverteidigung übernimmt, stehe ich Ihnen dafür gerne zur Verfügung.

Rufen Sie mich an und ich vertrete Sie in allen Belangen des Strafrechts.

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