Anwaltskanzlei Dr. Gunther Haberl Fachwanwalt für Straf- und Verkehrsrecht

Über Ihren Anwalt in Schwandorf und seine Schwerpunkte

Über mich

Nach meiner Zulassung als Anwalt im Jahr 1998 und der Aufnahme meiner beruflichen Tätigkeit in Schwandorf im Jahr 2000 habe ich früh damit begonnen, mich auf das Gebiet des Strafrechts zu spezialisieren. Seit 2001 führe ich nunmehr den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“. Inzwischen habe ich in zahllosen kleinen und mittleren Verfahren, aber auch in vielen Großverfahren vor bayerischen Gerichten und darüber hinaus Mandanten als Angeklagte verteidigt.

Meine Zielsetzung als Verteidiger geht stets dahin, zu einem möglichst frühen Zeitpunkt des Verfahrens unter Schonung der finanziellen Ressourcen des Mandanten die für ihn optimale Lösung zu finden. Die gesetzlichen Möglichkeiten des Strafprozesses bieten dafür oft vielfältige Möglichkeiten, dieses Ziel zu erreichen. Eine eigene Selbstdarstellung im Verfahren auf Kosten des Mandanten liegt mir fern. Mein Engagement gilt vielmehr Ihrem Interesse als Beschuldigter. Dazu gehört vor allem auch ein professionelles Auftreten gegenüber Ermittlungsbehörden und Gerichten, damit Ihrem Anliegen sinnvoll Gehör verschafft werden kann.

Schwerpunkte im Strafrecht bilden das allgemeine Strafrecht, das Betäubungsmittel- und das Verkehrsstrafrecht.

Seit Dezember 2006 führe ich auch den Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“. Insoweit stehe ich Ihnen interdisziplinär auch für die Regulierung von Verkehrsunfällen oder Streitigkeiten mit der Fahrerlaubnisbehörde zur Verfügung.

Ferner habe ich als Fachanwalt in beiden Bereichen in den vergangenen Jahren viele Fortbildungen durchlaufen, um mich jeweils auf dem neuesten Stand zu halten. Überdies habe ich im Jahr 2022/23 den theoretischen Teil des Kurses „Qualifizierter Berater für Steuerstrafrecht nach DAA (Deutsche Anwaltsakademie) erfolgreich abgeschlossen.


Fremdsprachenkenntnisse

 Im Strafrecht ist eine Beratung auch in englischer oder spanischer Sprache möglich. Ich verfüge daneben über gute Kenntnisse der italienischen Sprache.


Promotion

Der Begriff der nicht geringen Menge im Betäubungsmittelgesetz, Regensburg, 1998.



Mitgliedschaften

Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.


Die Rechtsgebiete meiner Kanzlei

Rufen Sie jederzeit an – ich helfe Ihnen zeitnah bei Angelegenheiten des allgemeinen Strafrechts, Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und im Verkehrsrecht.

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